§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist der in der Auftragsbestätigung aufgeführte Leistungsumfang mit den verbundenen Catering-Serviceleistungen durch die Leichtsinnsküche an den Kunden.
§ 2 Leistungen im Rahmen der Angebotserstellung
(1) Leistungen die durch vor Ort-Besichtigungen entstehen, werden von der Leichtsinnsküche mit den üblichen Spesensätzen berechnet. Hierzu zählen auch die An- und Abfahrt sowie Hotelübernachtungen.
(2) Soweit die Leichtsinnsküche Leistungen über den reinen Cateringbereich hinaus im Auftrag des Kunden bestellt (Künstler, Moderatoren, Transfers, Räumlichkeiten), erfolgt der Einkauf dieser Leistungen ausschließlich Im Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Abwicklung dieser Beauftragung und das Inkasso kann im Einzelfall durch die Leichtsinnsküche übernommen werden, ohne dass die Leichtsinnsküche hierdurch eine Haftung für die beigestellten Leistungen übernimmt.
§ 3 Auftragserteilung durch den Kunden
(1) Der Kunde bestellt die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen zu den ihm bekannten Vertragsbedingungen der Leichtsinnsküche.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Leichtsinnsküche die definitive und der Rechnung zugrundeliegende Gästezahl bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Mindest-Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Personal und Material werden gesondert berechnet.
§ 4 Personal
Gegenüber dem gestellten Personal bleibt allein die Leichtsinnsküche weisungsberechtigt.
§ 5 Leistungshindernisse
Sollte durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches der Leichtsinnsküche liegen (z.B. Lieferengpässe bei einzelnen Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipmentausstattungen) ein Mehraufwand entstehen, ist die Leichtsinnsküche berechtigt, insoweit vergleichbare Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment zu liefern.
§ 6 Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
Dem Kunden obliegt eine Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Kunden/Mieters, dessen Gäste oder in seinem Auftrag handelnde Dritte werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur mit einem zusätzlichen Handlingsaufwand von 10% dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 7 Reklamation
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. direkt bei Abholung erfolgt. Der Umtausch falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich.
Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen der Leichtsinnsküche unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach der Entdeckung mitgeteilt werden.
Für durch den Kunden vorgenommene unsachgemäße Lagerung an der Ware entstandene Mängel übernimmt die Leichtsinnsküche keine Haftung.
§ 8 Stornierungen
Erfolgt ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, tritt folgende Regelung in Kraft, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Leichtsinnsküche für die Berechnung der Frist ausschlaggebend ist
bis 28 Tage vor VA-Beginn 20 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
bis 21 Tage vor VA-Beginn 30% der kalkulierten Nettogesamtsumme
bis 14 Tage vor VA-Beginn 40 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
bis 7 Tage vor VA-Beginn 60 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
bis 3 Tage vor VA-Beginn 70 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
bis 1 Tag vor VA-Beginn 90 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
am Tag der Veranstaltung 100 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
Grundlage der Berechnung des pauschalierten Schadenersatzes ist die in der Auftragsbestätigung auf Basis der festgelegten Personenzahl berechnete Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bereits gezahlte Depositleistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.
§ 9 Anzahlung / Abrechnung
(1) Ab einer Nettogesamtsumme von EUR 1000,- berechnet die Leichtsinnsküche 30% der kalkulierten Bruttogesamtsumme als Anzahlung. Hierüber erhält der Kunde eine separate Rechnung. Diese Anzahlung wird mit den in der Endabrechnung ausgewiesenen Leistungen verrechnet.
(2) Die Leistungen der Leichtsinnsküche werden zu den in der Auftragsbestätigung genannten Preisen in dem dort genannten Umfang abgerechnet, unabhängig davon, ob sie von dem Kunden vollständig verbraucht werden. Sind erbrachte Lieferungen und Leistungen nicht als Leistungsumfang aufgeführt, so ist die Leichtsinnsküche berechtigt, den Preis hierfür entsprechend den in der Gastronomie geltenden Preisen, den üblichen Stundensätzen und der zugrundeliegenden Kalkulation nach billigem Ermessen festzulegen.
(3) Alle Personal-, Getränke- und Wäscheleistungen sind geschätzte Werte und werden nach effektivem Aufwand bzw. Einsatz berechnet. Getränkewerte werden auch nach Anbruchflaschen bzw. angebrochenen Getränkefässern berechnet. Die vom Kunden bestätigten Leistungen sind für die vereinbarte Personenzahl ausgelegt.
(4) Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde auf den Rechnungsbetrag Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. (Geschäftskunden) und 5% (Privatkunden) über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, ohne das es einer gesonderten Mahnung hierfür bedarf.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig, unbestritten oder von der Leichtsinnsküche anerkannt sind.
§ 10 Gefahrübergang / Eigentumsvorbehalt
(1) Die von der Leichtsinnsküche gelieferten Waren und Gegenstände gelten als an den Kunden übergeben, sobald sie in den Bereich der Veranstaltungsräume gelangt sind.
(2) Sämtliche an den Kunden gelieferten Speisen, Getränke und Verbrauchsgegenstände bleiben bis zur endgültigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum der Leichtsinnsküche.
§ 11 Gewährleistung / Haftung
(1) Sollten die Leistungen der Leichtsinnsküche wider Erwarten mangelhaft oder unvollständig sein, muss der Kunde dies unverzüglich rügen. Die Leichtsinnsküche ist dann verpflichtet, mangelfrei und vollständig nachzuliefern, soweit dies noch während der jeweiligen Veranstaltung ohne wesentliche Verzögerung geschehen kann. Das Recht auf Wandlung oder Minderung ist bei rechtzeitiger Nachlieferung ausgeschlossen.
(2) Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Leichtsinnsküche nach.
(3) Dritte, insbesondere Gäste des Kunden, können aus diesem Vertrag keine Rechte gegen die Leichtsinnsküche herleiten.
Soweit die Leichtsinnsküche oder ihre Mitarbeiter aufgrund Nichterfüllung oder Verletzung von Pflichten, die nach diesem Vertrag oder dem Gesetz dem Kunden obliegen, von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Kunde die Leichtsinnsküche von diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen unverzüglich freistellen.
§ 12 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 11 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Sonstige Pflichten der Vertragspartner
(1) Der Kunde bringt, sofern nötig, die für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen vor Veranstaltungsbeginn bei. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden.
(2) Soweit Mitarbeiter der Leichtsinnsküche bei dem Kunden tätig werden, obliegt dem Kunden die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes und sämtlicher anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die inseinem unmittelbaren Einflussbereich stehen.
§ 14 Preise / Auftragsannahme
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro.
(2) Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von 3 Monaten zwischen Auftragsannahme (Zugang der Annahmeerklärung entscheidend) und Veranstaltungsbeginn behält sich die Leichtsinnsküche das Recht vor, eine Preisänderungen bzw. -anpassungen vorzunehmen.
(3) Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
(4) Aufträge ohne Unterschrift können nicht bearbeitet werden. Mit der Unterschrift werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.
§ 15 Sonstige Bestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen der Veranstaltungsvereinbarung müssen schriftlich erfolgen. Das gleiche gilt für die Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Sollte die Veranstaltungsvereinbarung teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, berührt dies seine Wirksamkeit im übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung soll eine Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bedacht hätten. Ist eine solche Ausfüllung durch die Auslegung nicht zu ermitteln, verpflichten sich die Parteien, eine möglichst nahekommende Regelung zu treffen.
§ 16 Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Rechtsstand und Erfüllungsort ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Teile Neumarkt/Opf.
(3) Die Leichtsinnsküche ist berechtigt, den Kunden auch an seinen allgemeinen oder besonderen Gerichtsständen in Anspruch zu nehmen.